Badeordnung

Mit Betreten des Strandbades erkenne ich folgende Badeordnung rechtsverbindlich an und erkläre dazu:       

1. Ich akzeptiere und stimme ausdrücklich zu, dass im Strandbadbereich keine Badeaufsicht vorhanden ist und daher in Notsituationen keine Rettungshilfe zur Verfügung steht. Ich nutze das Strandbad und bade / schwimme auf absolut eigene Gefahr. Ich verzichte auf evtl. Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber bzw. Eigentümer!
 
2. Ich erkläre ferner, dass ich den Sprungturm u. die Rutsche des Strandbades aus sicherheits- u. haftungsrechtlichen Gründen nur benutzen darf u. werde, wenn Badeaufsicht an Tagen mit hohem Besucheraufkommen vorhanden ist (Wenn Aufsicht gegeben, dann Flagge bzw. Schild „Badeaufsicht“ am Gebäude ausgehängt).
 
3.  Eltern sind allein für eine ausreichende Bade- bzw. Schwimmbeaufsichtigung Ihrer Kinder verantwortlich und haften ferner für durch ihre Kinder verursachte Schäden.
 
4.  Hunde und Fahrräder müssen leider draußen bleiben.
 
5.  Zur Vermeidung von Glasscherben-Verletzungen verzichte ich auf die Mitnahme von Flaschen und Gläsern ins Strandbad.
 
6. Ich erkläre, mein Badeverhalten gemäß den ökologischen Erfordernissen des besonders nährstoffarmen und daher unter Naturschutz stehenden Ihlsees einzurichten, d.h. einen möglichst geringen Nährstoffeintrag zu verursachen, durch …
–   Verwendung von Sonnenöl erst nach dem Schwimmen u./od. durch vorherige Benutzung  der Strandbaddusche
 
–   gegebenenfalls Benutzung der vorhandenen Toiletten
 
–   Schwimmen nur im durch Ketten bzw. Bojen abgegrenzten Strandbadbereich oder auf den freien See hinaus, in Richtung der neuen Boje mitten im See, jedoch keinesfalls rechts  oder links in die ökologisch hoch sensiblen Uferzonen bzw. Privat-Grundstücksbereiche.
 
7.  Als Raucher nutze ich im Strandbad die angebotenen Aschbecher.
 
8.  Der tägliche Badebetrieb endet um 21.30 Uhr. Daher werde ich das Bad zeitgerecht verlassen.
 
9. Ich versichere, dass ich meine Jahreskarte (elektronische Chip-Karte) aufgrund der vorgenannten Bestimmungen nicht an Dritte weiterreiche und keine anderen Personen mit in das Bad hineinnehme, anderenfalls ich mich insbesondere aus rechtlichen Gründen strafbar mache.
 
10. Falls nötig und geboten, werde ich auch mitbadenden Kinder und/oder andere Gäste im vorgenannten Sinne der Ziffer 1 – 9 informieren.

11. Es ist stets darauf zu achten, dass eine angemessene Badebekleidung im Strandbad getragen wird. Des weiteren ist darauf zu achten, dass der See nicht mit Straßenschuhen und -bekleidung betreten wird, um eventuellen Verunreinigungen vorbeugen zu können.